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16. Februar 2016 2 16 /02 /Februar /2016 11:42
In einer Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebunds vom heutigen Tage heißt es:

"Die Finanzierungslücke zwischen den Aufwendungen der Kommunen zur Flüchtlingsunterbringung und der Kostenerstattung durch das Land wird täglich größer. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf hingewiesen: "Wider besseres Wissens wird seitens des Landes weiterhin eine unrealistisch geringe Zahl von Flüchtlingen bei der Kostenerstattung zugrunde gelegt."

Mitte Dezember 2015 hatten Land und Kommunen vereinbart, die Kosten für die Flüchtlingsunterbringung 2016 durch eine Pauschale von 10.000 Euro pro Person und Jahr abzugelten. Da sich damals schon abzeichnete, dass die Berechnungsbasis von rund 195.000 Flüchtlingen zu niedrig angesetzt war, wurde ein Revisionstermin für Anfang April ins Auge gefasst. "Doch dies ist viel zu spät. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen wissen wir bereits jetzt, dass sich zum Stichtag 01.01.2016 viel mehr Flüchtlinge in NRW aufgehalten haben, als vom Land angenommen", moniert Schneider.

So sei laut eines Berichtes des NRW-Innenministeriums von mindestens 231.000 Flüchtlingen zuzüglich der Geduldeten auszugehen. "Dies bedeutet ein Plus von rund 50.000 Personen, deren Betreuungsaufwand die Städte und Gemeinden im Moment vorfinanzieren müssen. Dies ist den Kommunen aber nicht zuzumuten. Deshalb fordern wir umgehend die Einleitung der vereinbarten Revision", erklärte Schneider.

Denn das Prognoserisiko dürfe nicht auf die Kommunen abgewälzt werden. Schließlich habe sich das Land in der Vereinbarung vom Dezember 2015 bereit erklärt, die Beträge möglichst frühzeitig kassenwirksam werden zu lassen. "Ohne ein rasches Nachsteuern drohen die meisten Kommunalhaushalte ins Minus zu rutschen", warnte Schneider. Daher müsste das Land unverzüglich den erforderlichen Nachtragshaushalt in Höhe von rund 500 Millionen Euro verabschieden. "Wir dürfen nicht länger damit warten, denn die Flüchtlingszahlen zum 01.01.2016 sind bekannt und die Kommunen brauchen sofort die Mittel", so Schneider abschließend."

Und das vor dem Hintergrund der nach wie vor nicht sichtbaren Lösung der eigentlichen Probleme.

Das tägliche Hickhack zwischen den Parteien in Berlin über Begleiterscheinungen des Flüchtlingszustroms (Familiennachzug, Mindestlohn, etc.) und die ungelösten Finanzierungsfragen nerven mit Sicherheit nicht nur die Kommunalpolitiker. Mittlerweile erwartet niemand mehr die große Einigung auf europäischer Ebene. Wie sieht der Plan B der Kanzlerin aus? Die Eckpfeiler könnten sein:

1. Intensivierung der politischen Anstrengungen für eine Befriedung des Nahen Ostens - klotzen statt kleckern

2. Etablierung eines Verfahrens zur Verteilung von einer festgelegten Anzahl von Bürgerkriegsflüchtlingen auf europäischer Ebene (Kontigentflüchtlinge)

3. Änderung des Grundgesetzes mit einer faktischen Abschaffung oder Aussetzung des Individualrechts auf Asyl

4. Verabschiedung eines Einwanderungsgesetzes, mit dem eine geregelte Einwanderung und Integration nach festgelegten Kriterien erfolgen kann.

Ein Großteil der Menschheit ist de facto auf der Flucht - vor Krieg, Verfolgung, Unterdückung, Ausbeutung, Armut. Mit dem Grundrecht auf Asyl ist das nicht in den Griff zu kriegen. Die Kanzlerin sagte vor ein paar Tagen zu Recht, dass wir legale Möglichkeiten schaffen müssen, wenn wir die illegale Einwanderung unterbinden wollen. Wohl wahr. Deutschland hat sich in seiner Politik der letzen 40 Jahre konsequent der Wahrheit verweigert, dass wir ein Einwanderungsland sind - schon immer gewesen sind. Die Wortschöpfung "Zuwanderung" ist ein schönes Beispiel dafür.Die Folge dieser Verweigerung ist, dass es an geregelten Verfahren fehlt, die gleichwohl stattfindende Einwanderung administrativ, politisch und gesellschaftlich so zu bewältigen, dass alle etwas davon haben. Die sog. Flüchtlingskrise hat dieses Defizit offensichtlich werden lassen. Zeit zum Umsteuern.

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