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5. März 2017 7 05 /03 /März /2017 19:40

Dass in Deutschland der Bürgermeister einer Kleinstadt darüber entscheiden kann, ob ein türkischer Minister eine Wahlkampfrede halten darf, wird Herrn Erdogan nur schwer zu erklären sein. Und doch ist es so: Die örtliche Ordnungsbehörde entscheidet, ob durch eine Veranstaltung die öffentliche Sicherheit und Ordnung so stark gefährdet ist, dass die Versammlungsfreiheit dahinter zurück stehen muss. Das müsste auch der noch im Amt befindliche Bundespräsident wissen und sich dementsprechend mit Kritik an den getroffenen kommunalen Entscheidungen zurück halten. Gegen Entscheidungen kommunaler Ordnungsbehörden kann man gerichtlich vorgehen, auch das sollten alle wissen, die sich an der immer absurder werdenden Debatte beteiligen. Ein europäisches Auftrittsverbot für türkische Minister, wie dies der österreichische Bundeskanzler gerne hätte, ist das allerletzte, was Europa braucht. Die Städte und Gemeinden brauchen bei diesem Thema auch keine politische Unterstützung der Bundesregierung, wie dies der Städtetag gefordert hat. Natürlich darf in Deutschland ein Politiker Wahlkampf machen, auch wenn er aus der Türkei kommt und für eine Verfassungsreform wirbt, die die Macht des Präsidenten stärkt. Er darf das, wenn und solange er sich an unsere Rechtsordnung hält. Die diplomatischen Privilegien, die üblicherweise ein ausländisches Regierungsmitglied in Deutschland in Anspruch nehmen kann, gelten dann freilich nicht. Der Nazi-Vergleich Erdogans macht deutlich, dass Erdogan die große politische Auseinandersetzung mit Europa für seine innenpolitischen Interessen sucht. Tun wir ihm nicht den Gefallen. Lassen wir einfach die zuständigen Ordnungsbehörden und im Zweifel die Gerichte entscheiden.

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