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2. Juli 2014 3 02 /07 /Juli /2014 11:28

 

Das Verfassungsgericht für das Land NRW hat das Gesetz zur Beamtenbesoldung, mit dem die Landesregierung den „oberen Besoldungsgruppen“ ein Sonderopfer zur Haushaltssanierung abverlangt, für „evident verfassungswidrig" erklärt. Zwei Gründe hat das Gericht dabei hervorgehoben. Zum einen verstoße das Gesetz gegen das Alimentationsprinzip, wonach der Staat für seine Beamten zu sorgen habe. Der Gesetzgeber sei mithin grundsätzlich verpflichtet, die Bezüge der Beamten und Richter an eine positive Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen. Er darf dabei nicht willkürlich bestimmte Gruppen ausnehmen. Zum anderen sei  das Abstandsgebot - also ein spürbarer Unterschied - zwischen den Besoldungsgruppen verletzt worden. Auf den letzten Aspekt habe ich in meinem Blog-Eintrag vom 31. März 2013 deutlich  hingewiesen.

Dass Walter-Borjans nach der Verkündung des Urteils als erstes eine Haushaltssperre verkündete, verdient eine weitere Rote Karte. Hätte er vorgesorgt, und eine Rückstellung in seinem Haushalt gebildet, wie dies die allermeisten Städte und Gemeinden getan haben, hätte die Keule der Haushaltssperre im Sack bleiben können. Vielleicht will Walter-Borjans aber auch nur demonstrieren: Seht her, wir sind nicht schuld daran, dass jetzt geplante Projekte und Maßnahmen gestoppt oder verzögert werden. Es sind die gut verdienenden Beamten und die Richter in Münster. Er würde damit einmal mehr den Neidkomplex bedienen und gesellschaftliche Gruppen gegeneinander ausspielen. Keine wirklich gute Strategie angesichts des Ausmaßes der Verschuldung des Landes Nordrhein-Westfalen von über 220 Mrd. EUR, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 12.356,12 Euro je Einwohner entspricht.

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