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18. September 2014 4 18 /09 /September /2014 10:40

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young macht heute Schlagzeilen mit der Veröffentlichung einer Studie zur Finanzlage deutscher Kommunen. Manche Zeitungen streichen heraus, dass die Städte weiter mehr Schulden machen. Andere verweisen auf steigende Gebühren und Steuern.

Was haben Ernst &  Young gemacht? Sie haben eine bundesweite Umfrage durchgeführt und sind dabei zu folgendem  „überraschendem“ Ergebnis gekommen:

 

  • Die Schere zwischen armen und reichen Kommunen geht weiter auseinander.
  • Jede dritte Kommune kann Schulden nicht aus eigener Kraft zurückzahlen.
  • Finanzschwache Kommunen erhöhen Abgaben: Auf die Bürger kommen weitere Steuer- und Gebührenerhöhungen zu.
  • Höhere Steuern und sinkende Investitionen bedrohen Attraktivität im Standortwettbewerb.

 

Potzblitz. Wer hätte das gedacht. Die Statistischen Landesämter und die Gemeindefinanzberichte von Städtetag und Städte- und Gemeindebund liefern seit Jahren genauere Analysen. Der Erkenntniswert der Studie ist gering. Der PR-Effekt für E &Y groß. Immerhin. Das Thema Kommunalfinanzen hat mal wieder Aufmerksamkeit bekommen.

 

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29. August 2014 5 29 /08 /August /2014 15:16

SPD-Chef und Vizekanzler Siegmar Gabriel schreibt in einer aktuellen Mail:

"Für Kommunen, die besonders von Armutszuwanderung betroffen sind, soll noch in diesem Jahr eine Soforthilfe in Höhe von 25 Millionen Euro fließen, die Mittel für Integrationskurse werden deutlich erhöht. Auch bei den Kosten für Asylsuchende werden die Städte entlastet. Und weitere 200 Millionen kommen bis 2016 aus dem Förderprogramm „Soziale Stadt“ und aus europäischen Sozial- und Hilfsfonds.

Von 2015 bis 2017 haben die Kommunen eine Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung – jährlich. Davon kommen 500 Millionen aus Erträgen der Umsatzsteuer. Die andere Hälfte sparen die Kommunen, weil der Bund seinen Anteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, um 500 Millionen erhöht. Das zusätzliche Geld ist wichtig, damit das Leben in den Städten und Gemeinden weiter lebenswert bleibt. Es geht um öffentliche Bibliotheken, um Schwimmbäder, um Buslinien und vieles mehr.

Für Kitas, Krippen, Schulen und Hochschulen bekommen Länder und Kommunen zusätzlich sechs Milliarden Euro in der laufenden Legislaturperiode. Und das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ wird auf eine Milliarde Euro aufgestockt. Auch das sind Investitionen in die Zukunft: mehr und bessere Betreuungsplätze für die Kleinsten, gute Ausstattungen in den Schulen und bessere Bedingungen für die Studierenden."

Das sind zumindest keine schlechten Nachrichten, zumal die zuletzt kräftig sprudelnden Steuern wahrscheinlich nicht mehr ganz so üppig fließen dürften. Das Land NRW hat schon Steuermindereinnahmen gegenüber der Planung angekündigt. Das heißt, der von der Schuldenbremse geforderte ausgeglichene Landeshaushalt rückt zumindest in NRW in noch weitere Ferne.Zu den Auswirkungen der Schuldenbremse auf die Kommunalfinanzen ist gerade ein äußerst interessanter Beitrag von Prof. Dr. Henneke (Deutscher Landkereistag) in der Zeitschrift "Der Gemeindehaushalt  Nr. 8/ 2014" erschienen. Eine seiner Thesen st, dass man nicht davon sprechen könne, den Kommunen gehe es schlecht. Aus Berliner Sicht gehe es den Kommunen insgesamt sogar recht gut, auch wenn dies die Kämmerer von Essen, Duisburg und Oberhausen wenig trösten dürfte.

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25. Juli 2014 5 25 /07 /Juli /2014 11:52

"In Gera geht erstmals ein Stadtwerk pleite, plötzlich fehlt Geld für Grundfunktionen des öffentlichen Lebens. Es ist der Vorgeschmack auf einen Kollaps, der vielerorts droht." http://www.wiwo.de/politik/deutschland/gera-eine-modellstadt-geraet-ins-wanken/10229462.html Das berichtet die Wirtschaftswoche in einem ausführlichen Artikel in dieser Woche. Wenngleich lokale Gründe und Besonderheiten für den konkreten Fall ausschlaggebend sein dürften, kommt dem Ereignis eine grundsätzliche Bedeutung zu. Kommunen sind qua Gesetz nicht insolvenzfähig. Dahinter steht die Vorstellung, dass das jeweilige Bundesland letztlich für die Schulden der Kommunen haftet. Schriftlich ist die Haftung allerdings nirgends fixiert. Das hat schon dazu geführt, dass manche Kommunen auf dem freien Kreditmittelmarkt kaum noch Angebote bekommen, wenn sie Darlehenskonditionen abfragen. In Nordrhein-Westfalen arbeiten fast genausoviel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kommnalen Betrieben (ca. 200.000) wie in den Kernverwaltungen (220.000) selbst. Kommunale Betriebe in Privatrechtsform (GmbH, AG) sind, wie das Beispiel Gera schlaglichtartig vor Augen führt, sehr wohl insolvenzfähig. Gerade in den hochverschuldeten Ruhrgebietsstädten ist in den vergangenen Jahrzehnten fleißig ausgegliedert worden. Die Finanzbeziehungen zwischen diesen ausgegliederten Bereichen und der Kernverwaltung sollen in der Gesamtbilanz erfasst werden. Es liegt auf der Hand, dass die Aufmerksamkeit dafür durch die Vorgänge um die Stadtwerke Gera steigen dürfte. Schon jetzt fordern die Aufsichtsbehörden, dass sich die kommunalen Betriebe stärker an der Konsolidierung der Kernhaushalte beteiligen. Was passiert aber, wenn der umgekehrte Fall eintritt und ein kommunaler Betrieb zum Sanierungsfall wird. Spannend, sehr spannend.

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14. Juli 2014 1 14 /07 /Juli /2014 10:42

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU vom Herbst letzten Jahres ist eine Soforthilfe zur Unterstützung der Kommunen in Höhe von jährlich 1 Milliarde Euro vereinbart, welche den Städten, Gemeinden und Kreisen bis zu dem für das Jahr 2017 vorgesehenen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zugute kommen soll. Die Ausgestaltung  dieser Soforthilfen wurde nunmehr konkretisiert. Demnach sollen allein die nordrhein-westfälischen Kommunen ab dem 01. Januar 2015 um jährlich rund 250 Millionen Euro entlastet werden. Dieser Betrag soll jeweils zur Hälfte über einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft sowie über einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer finanziert werden.  Das Innenministerium hat jetzt eine Aufstellung mit der Verteilung der Mittel veröffentlicht, die auf der Homepage der SGK (www.sgknrw.de/index.php?id=6531) veröffentlicht ist.

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2. Juli 2014 3 02 /07 /Juli /2014 11:28

 

Das Verfassungsgericht für das Land NRW hat das Gesetz zur Beamtenbesoldung, mit dem die Landesregierung den „oberen Besoldungsgruppen“ ein Sonderopfer zur Haushaltssanierung abverlangt, für „evident verfassungswidrig" erklärt. Zwei Gründe hat das Gericht dabei hervorgehoben. Zum einen verstoße das Gesetz gegen das Alimentationsprinzip, wonach der Staat für seine Beamten zu sorgen habe. Der Gesetzgeber sei mithin grundsätzlich verpflichtet, die Bezüge der Beamten und Richter an eine positive Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen. Er darf dabei nicht willkürlich bestimmte Gruppen ausnehmen. Zum anderen sei  das Abstandsgebot - also ein spürbarer Unterschied - zwischen den Besoldungsgruppen verletzt worden. Auf den letzten Aspekt habe ich in meinem Blog-Eintrag vom 31. März 2013 deutlich  hingewiesen.

Dass Walter-Borjans nach der Verkündung des Urteils als erstes eine Haushaltssperre verkündete, verdient eine weitere Rote Karte. Hätte er vorgesorgt, und eine Rückstellung in seinem Haushalt gebildet, wie dies die allermeisten Städte und Gemeinden getan haben, hätte die Keule der Haushaltssperre im Sack bleiben können. Vielleicht will Walter-Borjans aber auch nur demonstrieren: Seht her, wir sind nicht schuld daran, dass jetzt geplante Projekte und Maßnahmen gestoppt oder verzögert werden. Es sind die gut verdienenden Beamten und die Richter in Münster. Er würde damit einmal mehr den Neidkomplex bedienen und gesellschaftliche Gruppen gegeneinander ausspielen. Keine wirklich gute Strategie angesichts des Ausmaßes der Verschuldung des Landes Nordrhein-Westfalen von über 220 Mrd. EUR, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 12.356,12 Euro je Einwohner entspricht.

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28. Mai 2014 3 28 /05 /Mai /2014 14:12

 

Ende 2013 waren die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit 59,8 Milliarden Euro verschuldet – so hoch wie nie zuvor. Pro Kopf entfällt damit auf jeden Einwohner im Durchschnitt eine Schuldenlast von 3.408 Euro. Trotz positiver Entwicklung bei Konjunktur und Steuereinnahmen in Rekordhöhe ist die Verschuldung der nordrhein-westfälischen Kommunen ebenfalls auf ein Rekordhoch geklettert. Im Zehn-Jahres-Vergleich stieg die Gesamtverschulung um drastische 48,2 Prozent - gemessen an 40,3 Milliarden Euro Ende 2003. Die Pro-Kopf-Verschuldung fällt aktuell sogar um 52,7 Prozent höher aus als Ende 2003. IT-NRW hat folgendes Zahlenwerk veröffentlicht. Besonders gravierend ist der erneute Anstieg der sog. Kassenkredite, denen in den Bilanzen der Kommunen keine Investitionen gegenüberstehen. Das bedeutet, dass das Eigenkapital der Kommunen weiter abschmilzt.

    

 

Merkmal
––––––––
a = in Millionen Euro
b = in Euro je Einwohner

Schulden1) am 31.12.

Zu- (+) bzw.
Abnahme (–)
2013 gegen-
über 2003

2003

2013

1) abzüglich der in ausgegliederten Einheiten aufgenommenen Schulden beim Träger
2) Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen sowie Anstalten
öffentlichen Rechts

Schulden insgesamt

a

40 337

59 797

+48,2%

b

2 232

3 408

+52,7%

  der Kernhaushalte

a

31 821

47 769

+50,1%

b

1 761

2 722

+54,6%

    davon

 

 

 

 

    Investitionskredite

a

24 945

22 266

−10,7%

b

1 380

1 269

−8,0%

    Kassenkredite

a

6 877

25 302

+267,9%

b

380

1 442

+279,5%

  aus den kommunalen Kernhaushal-
    ten ausgegliederte Einheiten2)

a

8 516

12 029

+43,4%

b

471

686

+45,6%

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26. März 2014 3 26 /03 /März /2014 14:25

 

Nach der Stadt Nideggen in der Eifel ist Altena im Märkischen Kreis die zweite Kommune in Nordrhein-Westfalen, in der ein Sparkommissar des Landes die Kommunalfinanzen sanieren soll. In Nideggen ging es vor allem darum, dass der Rat sich geweigert hatte, die notwendigen Steuererhöhungen zu beschließen. Das gleiche Szenario ist in Altena zu erwarten. Ob die Politik sich mit der Weigerung einen Gefallen tut, kann man bezweifeln. Zwar kann der Rat bei Protesten gegen die Steuererhöhungen (Gewerbesteuer und Grundsteuer) auf den Staatskommissar verweisen und die Hände in Unschuld waschen. Das mag kurz vor den am 25. Mai stattfindenden Kommunalwahlen bequem sein.

Er wird sich aber fragen lassen müssen, wie es überhaupt so weit kommen konnte und wofür er eigentlich gewählt ist. Wie nennt man das, wenn man andere die Kohlen aus dem Feuer holen lässt? Richtig - verantwortungslos.

Wer will schon solche Politiker? Und dann wundert man sich über sinkende Wahlbeteiligungen bei Kommunalwahlen.


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21. März 2014 5 21 /03 /März /2014 10:40

Dieses und kommendes Jahr sei entscheidend für die Zukunft vieler Stadtwerke, sagte Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Garrelt Duin dem "Handelsblatt", das heute von etlichen Tageszeitungen zitiert wird. Stadtwerke könnten bald ihre Aufgaben z. B. im Bereich des Nahverkehrs nicht mehr wahrnehmen. Begründet wird die Befürchtung mit sinkenden Erträgen im Stromgeschäft. Aus den Erträgen werden bisher im Querverbund andere Aufgaben finanziert. Außerdem leisten kommunale Stadtwerke häufig erhebliche Beiträge zu den kommunalen Finanzen insgesamt.Vor dem Hintergrund dieser Befürchtungen lohnt sich ein kurzer Blick in die jüngere Geschichte.

 Das Atomausstiegsgesetz wurde im Jahr 2002  von der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder geschaffen und ersetzte das sog. Atomförderungsgesetz von 1959. Während das alte Gesetz noch die Förderung der Kernenergie zum Zweck hatte, sollte das neue Gesetz die gewerbliche Erzeugung von Strom durch Atomkraftwerke beenden. Am 5. September 2010 hat dann die  neue Koalition aus CDU/CSU-FDP unter kanzlerin Angela Merkel eine deutliche Verlängerung des Ausstiegs beschlossen. Dieser Ausstieg aus dem Ausstieg stieß seinerzeit u. a. auf erhebliche Kritik aus den Reihen kommunaler Stadtwerke. Etliche Stadtwerke hatten begonnen, in alternative Energien zu investieren und sahen diese Investitionen nun in Gefahr.

Mit der Nuklearkatastrophe in Fukushima im März 2011 im Jahr darauf kam dann der politische Kurswechsel, der Wiedereineinstieg in den Ausstieg. Die kommunalen Unternehmen begrüßten dies. Pressemitteilung des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) vom 11. 05. 2011:

„Stadtwerke: Schneller Ausstieg aus der Kernenergie bis 2020 ist mach- und bezahlbar“

Dazu sagte Garrelt Duin dazu noch vor einem Jahr:

„Mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien wird die Energieversorgung dezentralisiert. Das eröffnet Chancen für neue Wettbewerber wie Stadtwerke, kommunale Versorgungsunternehmen oder genossenschaftlich organisierte Erzeuger, am Ausbau der dezentralen Stromerzeugungs- und Verteilungsstrukturen teilzuhaben. Diese Strukturen müssen aber langfristig abgesichert werden durch die bestehenden großen Erzeugungsstrukturen, Speicherlösungen und Netze.“

 

Es ist anzunehmen, dass vor allem diejenigen Stadtwerke Probleme haben, die an den bestehenden von Duin zitierten „großen Erzeugungsstrukturen“ beteiligt sind oder in den letzten Jahren in solche sogar noch investiert haben, statt sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Es gab einmal den Grundsatz, dass kommunale Unternehmen sich vornehmlich auf ihr kommunales Geschäft vor Ort konzentrieren sollen. Stadtwerke, die diesem Grundsatz treu geblieben sind, dürften jetzt weniger Probleme haben.

 

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10. März 2014 1 10 /03 /März /2014 17:46

Die Städte und Gemeinden in Deutschland haben auch 2013 wieder massiv von ihrer Substanz gezehrt. Die Abschreibungen auf kommunale Bauten, Infrastruktureinrichtungen, Maschinen und den sonstigen Kapitalstock lagen im vergangenen Jahr um knapp 4,5 Milliarden Euro höher als die Investitionen der Kommunen. Damit setzte sich der Wertverlust beim kommunalen Eigentum im 11. Jahr in Folge fort. Seit 2003 haben die Abschreibungen (die den Wertverlust des Vermögens dokumentieren) die Investitionen um insgesamt 42 Milliarden Euro übertroffen. Das zeigen neue Berechnungen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung. Dass man dies für die Kommunen so relativ genau berechnen kann, ist der Einführung des doppischen Rechnungswesens (in NRW:NKF –Neues Kommunales Finanzmanagement) auf kommunaler Ebene zu danken. Auf der Ebene der Bundesländer rechnen nur Hessen und Hamburg so. Die übrigen Länder und der Bund rechnen nach wie vor nach der einfachen Einnahmen-/ Ausgabenrechnung (Kameralistik), bei der der Vermögensverfall nicht so einfach zu ermitteln ist. Angesichts des Zustands der öffentlichen Infrastruktur in unserem Land, wären die Zahlen wahrscheinlich erschreckend. Mit Investitionen in die Infrastruktur würde nicht nur die von der EU-Kommission geforderte Stärkung der Binnennachfrage gestärkt. Man verhielte sich auch nachhaltig.

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5. März 2014 3 05 /03 /März /2014 12:24

"Die RAG-Stiftung ist Alleinaktionärin der RAG Aktiengesellschaft und Mehrheitsaktionärin der Evonik Industries AG. Sie soll in Umsetzung der definierten Eckpunkte die Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft herbeiführen. Hierfür haben die beteiligten Parteien der öffentlichen Hand die Finanzierung der Abwicklung des aktiven Bergbaus der RAG Aktiengesellschaft einschließlich der Altlasten und die Gewährleistung der Finanzierung der Ewigkeitsaufgaben des Unternehmens zugesagt....

Finanzierung der Ewigkeitsaufgaben

Weitere Aufgabe der RAG-Stiftung ist es, die Evonik Industries AG an die Börse zu bringen. Dieses Ziel hat die Stiftung am 25. April 2013 mit der Zulassung der Aktien der Evonik Industries AG zum Handel an den Wertpapierbörsen in Frankfurt am Main und Luxemburg erreicht. Solange die RAG-Stiftung an Evonik beteiligt ist, wird sie ihren Einfluss auf die Evonik mit dem Ziel einer optimalen wirtschaftlichen Entwicklung und unter Beachtung der Interessen der Mitarbeiter und der Arbeitsplätze wahrnehmen.

Die RAG-Stiftung wird mit den bereits erzielten und zukünftigen Erlösen aus der Veräußerung der Aktien der Evonik die Finanzierung der Verpflichtungen aus den Ewigkeitsaufgaben des Bergbaus der RAG Aktiengesellschaft ab 2019 dauerhaft übernehmen. Dazu werden die Erlöse im Rahmen der Kapitalanlagenrichtlinie der Stiftung diversifiziert angelegt." Zitat aus der homepage der RAG-Stiftung

Warum zitiere ich das? Relativ unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die RAG-Stiftung Dr. Helmut Linssen erneut in den Vorstand berufen. Linssen ist dort für das zentrale Ressort "Finanzen" zuständig. Eine Stiftung lebt davon, dass sie dass Stiftungskapital möglichst gewinnbringend und sicher anlegt. Ob sich Herr Linssen damit auskennt? Bekanntlich hat Linssen von 1997 bis 2004 eine knappe Million Mark bei einer Briefkastenfirma in Mittelamerika angelegt und nach eigener Aussage deswegen auch in der bereits verjährten Zeit keine Steuern hinterzogen, weil keine Erträge angefallen sind. Das ist doch eigentlich eine klassische Zwickmühle. Entweder er hat Erträge erzielt, wie man das normalerweise ja auch will, wenn man irgendwo Geld anlegt, dann hätte er zumindest die Absicht gehabt, Steuern zu hinterziehen und wäre für den hochdotierten Pensionärs-Job des Finanz-Vorstands der RAG-Stiftung (600.000 EUR pro Jahr) ungeeignet. Oder er hat tatsächlich keine Erträge erzielt oder gar Verluste gemacht. Auch das würde ihn nicht für dieses Amt qualifizieren.
Das Kuratorium der Stiftung, das Herrn Linssen berufen hat, ist hochkarätig besetzt. Laut homepage der Stiftung gehören ihm an:

Vorsitzender

  • Dr. Jürgen Großmann, Hamburg (Ex-RWE-Vorstandsvorsitzender und hauptverantwortlich dafür, dass RWE-die Energiewende verschlafen hat und erstmals rote Zahlen schreibt)

geborene Mitglieder (Reihenfolge lt. Satzung)

  • Hannelore Kraft, MdL, Ministerpräsidentin des Landes NRW (seit 2010)
  • Annegret Kramp-Karrenbauer, MdL, Ministerpräsidentin des Saarlandes (seit 2011)
  • Dr. Wolfgang Schäuble, MdB, Bundesminister der Finanzen (seit 2009)
  • Sigmar Gabriel, MdB, Bundesminister für Wirtschaft und Energie (seit 2013)
  • Michael Vassiliadis (stellvertretender Vorsitzender), Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (seit 2009)

weitere Mitglieder

  • Lukas Beckmann, Vorstand der GLS Treuhand e.V. (seit 2012)
  • Dr.-Ing. Burckhard Bergmann, vormals Vorstandsvorsitzender der E.ON-Ruhrgas AG (seit 2012)
  • Christoph Dänzer-Vanotti, Rechtsanwalt (seit 2012), ehemals Personalvorstand bei E.ON und seit kurzem neues Aufsichtratsmitglied bei der Deutschen Bahn AG.
  • Ralf Hermann, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der Evonik Industries AG (seit 2007)
  • Ludwig Ladzinski, vormals Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Betriebsräte im RAG-Konzern (seit 2007)
  • Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Rektor der HHL Leipzig Graduate School of Management (seit 2012), ehemaliger FDP-Minister  in der Landesregierung und seinerzeit Kollege von Linssen
  • Harry Kurt Voigtsberger, Staatsminister a.D. (seit 2012)
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