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27. Februar 2014 4 27 /02 /Februar /2014 10:56

Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat mitgeteilt, dass die Bezirksregierungen die Bescheide für die Solidaritätsumlage 2014 im Zuge des Stärkungspakts Stadtfinanzen versandt haben. Den größten Teil des Stärkungspakts zahlt das Land mit rund vier von insgesamt 5,76 Milliarden Euro. Im aktuellen Jahr erhalten die Stärkungspaktkommunen rund 646 Millionen Euro. Daran beteiligen sich insgesamt 59 finanzstarke Kommunen mit der Solidaritätsumlage. Sie erbringen rund 91 Millionen Euro, das sind 13,5 Prozent. Unverzüglich haben die wichtigsten Zahlerstädte Düsseldorf und Monheim wissen lassen, dass die Klage dagegen bereits in Arbeit ist.

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5. Februar 2014 3 05 /02 /Februar /2014 12:29

Da muss Helmut Linssen, noch - Schatzmeister der CDU und ehemaliger Finanzminister (!) von Nordrhein-Westfalen etwas missverstanden haben. Janosch schwebte keinesfalls ein Steuersparmodell vor. Noch grotesker geht es kaum noch. Ein Finanzminister, der für die Erhebung und ordnungemäße Verwaltung der Steuergelder zuständig ist, versteckt Privatvermögen auf den Bahamas und in Panama! Einer Bestrafung entgeht er, weil die Zeit, in der er Erträge verbuchen konnte, bereits verjährt ist. Linssen musste aufgrund der Verjährungsfrist nur seine Zinserträge für die Jahre 2001 bis 2005 nachweisen. In dieser Zeit hat er mit seinem Geld im Ausland jedoch keinen Gewinn gemacht. Dass er später keine Erträge mehr hatte, ist vermutlich einer schlechten Anlagestrategie geschuldet und nicht seinem ehrenhaften Verhalten. Steuerhinterziehung bleibt Steuerhinterziehung, auch wenn sie verjährt ist. Verjährung ist lediglich ein Verfahrenshindernis der Strafverfolgung - die Straftat als solche bleibt bestehen. Dass Linssen sich jetzt auf die Verfahrenseinstellung wegen Verjährung beruft, ist mindestens ebenso empörend wie die Tat selbst.

Ach, es ist schon schwierig genug, jungen Menschen etwas über Moral und Ethik zu vermitteln. Fälle wie der ehemalige Zeit-Chefredakteur Theo Sommer oder Alice Schwarzer sind wegen des moralischen Anspruchs, den beide für sich reklamiert haben, besonders schwer zu ertragen. Linssen toppt aber alle. Frau Merkel. Sie sind am Zug.

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16. Januar 2014 4 16 /01 /Januar /2014 17:46

"Der  Weg aus dem Haushaltssicherungskonzept führt über den möglichst frühzeitigen Haushaltsausgleich. Spätere Verringerungen der allgemeinen Rücklage lösen wohl eine Genehmigungspflicht der Aufsichtsbehörde aus. Die Pflicht  zur fortdauernden Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ist jedoch abschließend an das Vorliegen mindestens einer der Tatbestandsvoraussetzungen des § 76 Abs. 1 GO NRW geknüpft."

 

Das ist das Fazit einen kleinen Beitrags von mir in der Fachzeitschrift Der Gemeindehaushalt, Nr. 1/2014, S. 14/15. In dem Beitrag setze ich mich u. a. mit der Auffassung des Autors der sog. NKF-Handreichung des Innenministeriums NRW auseinander, der der Auffassung ist, dass die Konsolidierungszeit nicht bereits beim ersten möglichen Haushaltsausgleich ende.[1] Vielmehr müsse der Haushaltsausgleich im Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung nach § 84 GO NRW gesichert sein. Die Auffassung wird in der Handreichung nicht weiter begründet, was als durchaus typisch für dieses offiziöse Kommentarwerk gelten kann. Der Gesetzgeber hat jedoch entgegen der in der Handreichung vertretenen Aufassung keine Generalklausel geschaffen, wonach die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts dann vorliegt, wenn im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung Eigenkapitalverzehr stattfindet. Er hat vielmehr im Hinblick auf den verfassungsrechtlich gesicherten Stellenwert der kommunalen Finanzhoheit enumerativ und abschließend bestimmte Tatbestände formuliert, die die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts auslösen. Das bedeutet, dass die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts nur dann (fort-)besteht, wenn der Eigenkapitalverzehr im Finanzplanungszeitraum oberhalb der Schwellenwerte des § 76 Abs. 1 GO NRW liegt. Im Umkehrschluss heißt das, dass die Pflicht entfällt, wenn nach einem einmaligen Ausgleich im Finanzplanungzeitraum Eigenkapitalverzehr "nur" unterhalb der Schwellenwerte stattfindet. Der vollständige Aufsatz steht auf meiner homepage unter News zum download bereit.

 

 



[1] Handreichung für Kommunen, Neues Kommunales Finanzmanagement, Innenministerium NRW, 5. Auflage, S. 406.

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14. Dezember 2013 6 14 /12 /Dezember /2013 12:51

Was in Deutschland unmöglich ist, kommt in den USA gelegentlich vor. Eine Stadt tritt den Weg zum Insolvenzrichter an. Einer der spektakulärsten Fälle der jüngeren Zeit ist Detroit. Die Stadt erklärte am 18. Juli 2013 ihre Zahlungsunfähigkeit. Dieser Vorgang stellt den größten kommunalen Insolvenzfall in der Geschichte der USA dar. Mit ihren 700.000 Einwohnern hat Detroit eine Schuldenlast von über 18 Milliarden Dollar angehäuft. Die Verschuldung pro Einwohner beträgt umgerechnet etwa 27.000 Dollar und ist damit fast doppelt so hoch wie das Durchschnittseinkommen von 15.000 Dollar. Die US-Bundesregierung lässt anders als in Deutschland kommunale Konkurse nach Chapter 9 Title 11 des US Insolvenzrechts generell zu. Jedoch muss der jeweilige Bundesstaat, in diesem Fall Michigan zustimmen. Insgesamt 13 US-Kommunen haben seit 2008 Insolvenz angemeldet. Prof. Günter Stephan von der Hochschule für öffentliche Verwaltung, Kehl, berichtet darüber in der neusten Ausgabe der KGSt-Nachrichten. Der Vorschlag an die Gläubiger - Proposal for Creditors, Juni 2013,134 Seiten (http://bit.ly/1dYaBln)  - steht im Internet. In Deutschland ist das Thema nach wie vor aus guten Gründen tabu, weil das ganze System der Kommunalfinanzierung zusammenbrechen würde. Allerdings steht nirgendwo wirklich geschrieben, wer im Zweifel für die kommunalen Kredite haftet. Einzelne Banken kalkulieren bei besonders hoch verschuldeten Kommunen bereits Risikozuschläge oder beteiligen sich erst gar nicht an Verfahren zur Abgabe von Kreditangeboten.

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28. November 2013 4 28 /11 /November /2013 09:59

Seit meinem letzten Eintrag zum Thema hat das Land noch mal ein Schäufelchen draufgelegt. Minderausgaben bei den Zinslasten im Landeshaushalt sollen genutzt werden, um den Betrag, den die steuerstarken Kommunen zur Finanzierung des Solidarpakts aufbringen sollen, in etwa halbieren, also jetzt ca. 90 Mio. statt ursprünglich 180 Mio. pro Jahr. Das wird die steuerstarken Kommunen nicht davon abbringen, gegen das gestern vom Landtag beschlossene Gesetz zu klagen. Wenn das Mitgliedervotum der SPD zur großen Koalition positiv ausfällt, sind Entlastungen der Kommunen von dort zu erwarten, etwa bei der sog. Wiedereingliederungshilfe. Schnelle Rechner haben ausgerechnet, dass diese Entlastung bei den steuerstarken Kommunen ziemlich genau dem Kommunalsoli entspricht, wobei das mit Sicherheit nur in der Summe aber nicht in jedem Einzelfall stimmen wird.

Das Thema Kommunalfinanzen bleibt ein Dauerthema.

 

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14. November 2013 4 14 /11 /November /2013 09:59
Der erste nordrhein-westfälische Sparkommissar hat am Dienstag seine letzte Aufgabe in der Eifelstadt Nideggen erledigt. Ralph Ballast verabschiedete am Dienstag in einer öffentlichen Sitzung den Haushalts- und Sanierungsplan 2013.

Sparkommissar in Nideggen beendet Arbeit - Lesen Sie mehr auf:
http://www.aachener-zeitung.de/lokales/region/sparkommissar-in-nideggen-beendet-arbeit-1.696688#plx1767055050
Der erste nordrhein-westfälische Sparkommissar hat am Dienstag seine letzte Aufgabe in der Eifelstadt Nideggen erledigt. Ralph Ballast verabschiedete am Dienstag in einer öffentlichen Sitzung den Haushalts- und Sanierungsplan 2013.

Sparkommissar in Nideggen beendet Arbeit - Lesen Sie mehr auf:
http://www.aachener-zeitung.de/lokales/region/sparkommissar-in-nideggen-beendet-arbeit-1.696688#plx1767055050
Der erste nordrhein-westfälische Sparkommissar hat am Dienstag seine letzte Aufgabe in der Eifelstadt Nideggen erledigt. Ralph Ballast verabschiedete am Dienstag in einer öffentlichen Sitzung den Haushalts- und Sanierungsplan 2013.

Sparkommissar in Nideggen beendet Arbeit - Lesen Sie mehr auf:
http://www.aachener-zeitung.de/lokales/region/sparkommissar-in-nideggen-beendet-arbeit-1.696688#plx1767055050

Der erste nordrhein-westfälische Sparkommissar nach dem Stärkungspaktgesetz (siehe mein Eintrag vom 8. Mai d. J.) hat am Dienstag seine letzte Aufgabe in der Eifelstadt Nideggen erledigt. Ralph Ballast, der anstelle des Rates befristet alle Kompetenzen des wichtigsten Gemeindeorgans wahrzunehmen hatte, verabschiedete am Dienstag in einer öffentlichen Sitzung im wahrsten Sinne des Wortes einstimmig den Haushalts- und Sanierungsplan 2014. Das Land hatte den Sparkommissar zur Zwangssanierung der Gemeindefinanzen eingesetzt, nachdem Nideggen die Sparauflagen aus dem Stärkungspakt des Landes nicht erfüllt hatte.
Die Erhöhung der Grundsteuer B für alle nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke soll am stärksten zur Sanierung der städtischen Finanzen beitragen. Außerdem wird die Zweitwohnsitzsteuer auf Dauercamper ausgeweitet und die Hundesteuer erhöht.
Daneben wird es weitere Einzelmaßnahmen geben. So übernehmen beispielsweise die Vereine den Betrieb der Sportplätze. Für die Benutzung von Turnhallen müssen künftig Gebühren bezahlt werden. der Jugendsport soll darunter allerdings nicht leiden. Ob Ralph Ballast im nächsten Jahr wiederkommen muss, wird davon abhängen, ob sich der Rat im nächsten Jahr den Vorgaben anschließt, denn Steuersätze müssen jedes Jahr neu beschlossen werden. Denkbar ist auch, dass der Rat, der im nächsten Jahr neu gewählt wird, neue Vorstellungen der Haushaltskonsolidierung entwickelt, die Steuererhöhungen in dem vorgesehenen Umfang erübrigen würden. Der Fall Nideggen bleibt spannend, weil der Vollzug der bis zum Jahr 2021  reichenden Haushaltssanierungspläne auch anderenorts noch viele Diskussionen auslösen wird.

 

 

 

 

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8. November 2013 5 08 /11 /November /2013 09:20

 

 

 

Bund, Länder und Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung in den nächsten Jahren weiter mit steigenden Steuereinnahmen rechnen.  Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ rechnet nach mit Steuereinnahmen von 620,5 Mrd. € im Jahr 2013, die auf rund 731,5 Mrd. € im Jahr 2018 ansteigen.  Verglichen mit der Steuerschätzung vom Mai 2013 werden die Steuereinnahmen insgesamt im Jahr 2013 um 5,3 Mrd. € höher ausfallen. Für den Bund ergeben sich dabei Mehreinnahmen von 1,3 Mrd. €, für die Länder von 2,4 Mrd. € und für die Gemeinden von 1,1 Mrd. €. Eher legt sich ein Hund einen Wurstvorrat an als Politiker eine Haushalsreserve    -  das  soll der Wirtschaftswissenschaftler Josef Schumpeter so oder so ähnlich einmal gesagt haben. Um Reserven geht es in den öffentlichen Haushalten nicht. Fakt ist, dass trotz guter Steuereinnahmen die öffentliche Verschuldung nach wie vor ansteigt. Da passt es doch auch gut, dass die EZB noch einmal die Zinsen senkt. Das Sparvermögen schmilzt so allmählich in seinem realen Wert und die Schulden des Staates auch.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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30. Oktober 2013 3 30 /10 /Oktober /2013 09:39

Susanne Gasckke, frühere Zeitredakteurin, ist als Oberbürgermeisterin der Stadt Kiel gescheitert. Abgesehen davon, dass es von wenig Professionalität zeugt, per Eilentscheidung, also zunächst am Rat vorbei, einem Bürger der Stadt 3,7 Millionen EUR an Zinsen und Säumniszuschläge zu erlassen, selbst wenn in der Sache vielleicht nicht mehr herauszuholen war, wird man den Fall wohl in die Reihe der gescheiterten Seiteneinstige in die Politik einordnen müssen. Anscheinend verträgt der bundesdeutsche Politikbetrieb kein frisches Blut. Viele haben es versucht, manche haben sich immerhin ein Weile halten können, bis sie ausgespuckt wurden. Da gab es z. B. den Spiegel-Gründer Rudolf Augstein, der kurzzeitig FDP-Bundestagsabgeordneter war. Oder einen Bundesinnenminister Werner Maihofer, der 1978 enttäuscht in den Schoß der Wissenschaft zurückkehrte, als die illegale Abhörung des  Nuklearexperten Klaus Traube bekannt wurde. Oder der Professor aus Heidelberg, der sich 2005 entnervt aus dem Wahlkampf zurückzog. Die Liste ließe sich fortführen. Anscheinend ist das System der Rekrutierung politischer Eliten sehr statisch. In anderen Ländern gibt es andere Systeme, die aber wahrscheinlich nicht flexibler sind. In Frankreich sind es die Elite-Universitäten, die unbedingt am Anfang einer politischen Karriere stehen müssen. Auch nicht unbedingt ein Vorbild.

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25. Oktober 2013 5 25 /10 /Oktober /2013 10:23

"Durch vier Urteile vom 23.10.2013 (Aktenzeichen: 14 A 314 bis 317/13) hat der 14. Senat des Oberverwaltungsgerichts entschieden, dass die Beherbergungsabgabesatzung (Bettensteuersatzung) der Stadt Dortmund nichtig ist. Es hat damit Berufungen der Stadt Dortmund gegen Urteile zurückgewiesen, mit denen das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in erster Instanz den Klagen von drei Hoteliers und einer Campingplatzbetreiberin (Unternehmer) stattgegeben hatte. Die Unternehmer hatten gegen Steuerbescheide der Stadt Dortmund geklagt, mit denen für entgeltliche private Übernachtungen eine Beherbergungsabgabe festgesetzt worden war.

Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt: Die Erhebung einer Beherbergungsabgabe für entgeltliche private Übernachtungen sei zwar grundsätzlich möglich, nicht aber als Steuerschuld des Unternehmers, wie es die Dortmunder Satzung regele. Zwar dürfe nach dem einschlägigen nordrhein-westfälischen Landesrecht die Gemeinde durch Satzung bestimmen, wer Steuerschuldner sein solle. Sie müsse sich aber an die Grundentscheidungen des Kommunalabgabengesetzes halten, das nur erlaube, einen Steuerschuldner zu bestimmen, der in einer besonderen rechtlichen oder wirtschaftlichen Beziehung zum Steuergegenstand stehe oder einen maßgeblichen Beitrag zur Verwirklichung des Steuertatbestandes leiste. Das sei zwar beim Unternehmer für das Merkmal der Beherbergung der Fall, nicht aber für das steuerbegründende Merkmal, dass ein privater Zweck der Übernachtung vorliegen müsse, über den allein der Übernachtungsgast entscheide und von dem nur er Kenntnis habe. Für die so nur beschränkt gegebene Beziehung des Unternehmers zum Steuergegenstand erlaube das Kommunalabgabengesetz alleine, den Unternehmer zu verpflichten, die Steuer - wie dies auch beim Kurbeitrag geschehe - beim Gast als Steuerschuldner einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen (Steuerentrichtungspflicht).

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dagegen kann die Stadt Dortmund Beschwerde erheben, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet." (Pressemeldelung des Städte- und Gemeindebunds NRW)

Nachdem das OVG den Weg gewiesen hat, wie die  Einnahmequelle zu erschließen ist, werden die Räte in den betroffenen Städten zu entscheiden haben, ob sie diesen Weg gehen wollen.

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16. Oktober 2013 3 16 /10 /Oktober /2013 10:06

Schon das Wort weckt unangenehme Assoziationen - zumindest bei allen Steuerzahlern. Nun also ein Kommunal-Soli für notleidende Kommunen in NRW. Reichere Gemeinden sollen den finanziell schwächeren, die vom Land bereits im Rahmen des Stärkungspaktgesetzes zusätzliches Geld bekommen, ab 2014 unter die Arme greifen. Dazu fand  gestern die Sachverständigenanhörung im Landtag statt. Das Echo war erwartungsgemäß überwiegend negativ. Worum geht es?  Es geht um die Finanzierung einer im erwähnten Stärkungspaktgesetz enthaltenen Finanzierungszusage an die besonders notleidenen Kommunen in NRW. Zwei Aspekte scheinen mir besonders erwähnenswert:

1. Es wird der Erfolg des gesamten Gesetzes bezweifelt und deshalb sei die Belastung für die zahlungspflichtigen Gemeinden nicht geeignet, die Finanzmisere der anderen Kommunen wirklich zu lösen. Träfe das zu, läge ein Verstoß gegen das verfassungsrechtlich anerkannte Übermaßverbot vor, wonach jede belastende Maßnahme geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein muss. Angesichts der Dimension der Überschuldung sind Zweifel an den Erfolgsaussichten in der Tat nicht unangebracht. Fairerweise muss man jedoch in Rechnung stellen, dass die Idee des Stärkungspaktgesetzes von Anfang an von mehreren Säulen getragen war, nämlich einer deutlichen Entlastung der Kommunen von Soziallasten durch den Bund (erst teilweise verwirklicht), zuätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt (verwirklicht), Eigenanstrengungen der Empfängerkommunen (Verwirklichung im Zuge der Umsetzung der Haushaltssanierungspläne bis zum Jahr 2021) und -last not least - der jetzt diskutierte Solidarbeitrag besonders finanzkräftiger Kommunen.

2. Bei der Ermittlung der Finanzkraft der zahlungspflichtigen Kommunen werden die landeseinheitlich festegelegten sog. fiktiven Steuerhebesätze zugrunde gelegt. Das heißt, nicht die tatsächlichen Steuereinnahmen werden als Berechnungsgrundlage herangezogen, sondern die Einnahmen, die theoretisch möglich wären, wenn die fiktiven Hebesätze angewandt werden würden. Die Stadt Monheim hat beispielweise erheblich niedrigere Hebesätze, soll aber jetzt soviel zahlen, als ob sie die höheren fiktiven Hebesätze anwenden würde. Mag diese Systematik im Rahmen des allgemeinen Finanzausgleichs noch sinnvoll sein, um eine negativen Steuerwettbewerb zu verhindern, sind Zweifel angebracht, ob diese Systemtik bei der Berechnung einer Sonderbelastung noch tragfähig ist.

 

Es wird spannend werden, wie diese Auseinandersetzung politisch und rechtlich weitergehen wird. Von amerikanischen Verhältnissen sind wir zwar noch weit entfernt, aber die Zahlungsunfähigkeit einzelner Städte ist durchaus kein nur theoretisch denkbares Szenario.

 

Siehe auch mein Artikel vom 21. August dieses Jahres.

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