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25. Oktober 2011 2 25 /10 /Oktober /2011 12:17

Es ist schon paradox:

Die 34 Kommunen, die von den zusätzlichen 350 Mio. EUR p. A. aus dem Entwurf des Stärkungspaktgesetzes profitieren sollen, weil sie eigentlich schon jetzt pleite sind, beschweren sich, dass sie zum Sparen gezwungen werden. Gleichzeitig verbreitet die CDU landesweit Zahlen über zusätzlich zu zahlende Abgaben, die von besser gestellten Kommunen ab 2014 zu zahlen wären.

Letzteres ist völlig spekulativ und basiert auf einer Modellrechnung eines Gutachtens, das die frühere CDU-Landesregierung selbst in Auftrag gegeben hatte.

Wenn es um die Kommunalfinanzen in NRW geht, kann man den Eindruck gewinnen, dass es ausschließlich um einen Verteilungskampf geht. Das wäre aber ein deutlicher Trugschluss. Ebenso wie die Staatsfinanzen insgesamt nicht über eine bloße Umverteilung zu sanieren sind, muss man auch bei den Kommunalfinanzen schon etwas grundsätzlicher ansetzen.

Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet, dass man nicht mehr ausgibt als man einnimmt. Das gilt auch für Investitionen, deren Finanzierung und Abschreibung seit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in die Ergebnisrechnung und damit in die für den Haushaltsausgleich maßgebliche Rechnung einfließen. So einfach ist das. Statt die Zügel für die Genehmigung von Hauhaltsicherungskonzepten zu lockern, gäbe es genügend Veranlassung, die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts (§ 76 Abs. 1 GO) bereits bei Nichterreichen des Haushaltsausgleichs eintreten zu lassen.

Dass der Bund sich an der Sanierung der Kommunalfinanzen beteiligen muss, folgt schon alleine daraus, dass er allein es in der Hand hat, die angemessene originäre Finanzausstattung über das Steuerrecht  sicherzustellen und auf der Ausgabenseite die Soziallasten nicht auf die Kommunen abzuwälzen.

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9. Oktober 2011 7 09 /10 /Oktober /2011 00:18

Die WL Bank mit Sitz in Münster vergibt keine Kredite mehr an überschuldete Städte und Gemeinden. Das bestätigte ein Sprecher des Geldhauses der in Bielefeld erscheinenden "Neuen Westfälischen". Städte und Gemeinden im Nothaushalt müssten sich damit auf Schwierigkeiten bei der Suche nach Kreditgebern einstellen, berichtet die Zeitung. Nothaushalt bedeutet ja nicht unbedingt, dass die Stadt überschuldet ist. Als überschuldet gilt sie nur dann, wenn das Eigenkapital verzehrt ist. In die vorläufigen Haushaltsführung (Nothaushaltsrecht) gerät die Gemeinde jedoch schon dann, wenn ihr Haushaltssicherungskonzept von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt wird. Überschuldet in diesem Sinn sind in NRW 28 Kommunen. Das Innenministerium gibt an, dass mittlerweilse fast jede zehnte Gemeinde über kein Eigenkapital mehr verfüge. Im Nothaushaltsrecht befinden sich nach dem letzten veröffentlichten Kommunalfinanzbericht 54 Kommunen. Dazu habe ich in früheren Eintragungen dieses Blogs berichtet und Stellung genommen.

Die  Meldung der "Neuen Westfälischen", die auch von anderen Zeitungen bestätigt wird, macht jenseits der Begriffsverwirrung deutlich, wie dramatisch die Situation der Kommunalfinanzen in NRW ist.Die Haltung der Genossenschaftsbank ist aber vor allem eine Misstrauenserklärung an das Land NRW. Basiert doch das ganze System der (günstigen) Kommunalkredite auf der Annahme, das Land NRW hafte im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Kommune für die Schulden. Das steht zwar nirgendwo geschrieben, ist aber bisher zumindest nicht streitig. Wenn nunmehr die Kreditvergabe verweigert wird, deutet das darauf hin, dass die Bank das Risiko, des Zahlungsausfalls nicht eingehen will und an das Haftungsversprechen des Landes nicht glaubt. Setzt sich diese Aufassung durch, ist das das Ende des bisherigen Systems der Kommunalkredite.

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4. Oktober 2011 2 04 /10 /Oktober /2011 11:05

Die kommunalen Schulden liegen in NRW mittlerweile bei über 60 Mrd. EUR. Über 20 Mrd. sind davon sog. Liquiditätskredite, die eigentlich nur zur kurzfristigen Überbrückung von Zahlungsengpässen zulässig sind. Der Landesbetrieb Information und Technik hat gerade die genauen Zahlen für alle Städte und Gemeinden zum Stichtag 31.12. 2010 veröffentlicht.  Die genaue Aufstellung ist hier zu finden link. Man hat nicht den Eindruck, dass irgendjemand wirklich beunruhigt ist. Im Prinzip machen alle weiter wie bisher. Im Kleinen wie im Großen.

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14. September 2011 3 14 /09 /September /2011 09:53

Das Innenministerium hat den Referentenentwurf des Gesetzes zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) vorgelegt und Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 (GFG 2012) vorgestellt.

Der Entwurf zum Stärkungspaktgesetz sowie eine Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände stehen auf meiner homepage  www.knirsch-consult.com zum download bereit. Das Gesetzgebungsverfahren muss wegen eines Sperrvermerks im Landeshaushalt, mit dem bereits 350 Mio. Euro für das Jahr 2011 etatisiert sind, noch in diesem Jahr zum Abschluss gebracht werden.

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1. September 2011 4 01 /09 /September /2011 18:14

Auch nach Auffassung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen sollen überschuldete Städte und Gemeinden wieder handlungsfähig werden. Überschuldet sind Städte dann, wenn ihr Eigenkapital aufgebraucht ist. Deshalb will das Land sie schon ab diesem Jahr jährlich mit insgesamt 350 Millionen Euro unterstützen. Im Gegenzug sollen diese Kommunen aber einen klaren Sanierungskurs einschlagen. Grundlage der Vorgehensweise ist das in diesem Blog schon mehrfach angesprochene Gutachten der Professoren Junkernheinrich und Lenk.

In Stufe eins des Sanierungsplans sollen Kommunen, die akut von Überschuldung betroffen sind oder bei denen eine solche bis zum Jahr 2013 zu erwarten ist, werden ab dem Jahr 2011 mit extra bereitgestellten Mitteln von jährlich 350 Millionen Euro bei der Haushaltskonsolidierung unterstützt. Für sie ist die Teilnahme am Stärkungspakt zwingend. Basisjahr für die Ermittlung der Bedürftigkeit ist also das Haushaltsjehr 2010. Das dürfte all diejenigen Städte enttäuschen, die bereits in der Vergangenheit massiv selbst gespart oder kommunale Steuern erhöht haben. Das alleinige Anknüpfen an das Kritereium der Überschuldung kann zu Ergegebnissen führen, die die Eigenanstrengungen völlig außer acht lassen. Man könnte es auch so formulieren: Es belohnt diejenigen, die sich im Vertrauen auf Landeshilfe nicht selbst angestrengt haben.

 

In einer zweiten Stufe können ab 2012 solche Kommunen in den Konsolidierungspakt einbezogen werden, bei denen die Haushaltsdaten 2010 eine Überschuldung bis 2016 erwarten lassen. Für sie sind Mittel in Höhe von 65 Millionen Euro im nächsten Jahr, 115 Millionen Euro 2013 und 310 Millionen Euro ab 2014 vorgesehen. Diese Mittel sollen über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) und eine Solidarumlage bei den finanzstarken Kommunen finanziert werden.   Das dürfte Widerspruch auslösen.

 

 

Im Gegenzug zur Hilfe des Landes sollen die Empfängergemeinden Einsparungen vornnehmen. Auch hier stellt sich wieder die Frage, wie bereits erfolgte Eigenanstrengungen bewertet werden.

 

Sobald  mir der konkrete Gesetzestext vorliegt, ist eine genauere Beurteilung möglich.

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1. Juni 2011 3 01 /06 /Juni /2011 09:33

Während sich die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit nach wie vor auf die maroden Staatsfinanzen von Griechenland, Portugal und anderen Wackelkandidaten konzentriert, scheint die Krise der Kommunalfinanzen weniger interessant zu sein, obwohl doch über 50 % der öffentlichen Investitionen auf kommunaler Ebene stattfinden oder, wenn das Geld fehlt, eben auch nicht. Die Lage ist insbesondere in NRW unverändert ernst. Dies zeigt die diesjährige Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB NRW), an der sich 359 kreisangehörige Mitgliedskommunen beteiligt haben. Die mit der letzten Steuerschätzung prognostizierten Mehreinnahmen aus der Gewerbe­steuer werden durch steigende Mehrausgaben, insbesondere im Sozialbereich, wieder aufgezehrt. Insgesamt sind die Kommunen mit über 2 Milliarden Euro jährlich unterfinanziert, was auch dadurch belegt wird, dass im Jahr 2011 voraussichtlich nur 25 Mitgliedskommunen des StGB NRW einen strukturellen Haushaltsausgleich erreichen können.

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23. Mai 2011 1 23 /05 /Mai /2011 09:04

Der NRW Landtag hat  letzte Woche die Frist, innerhalb derer die Kommunen den Haushaltsausgleich erreichen müssen, auf 10 Jahre verlängert. (§ 76 Abs. 2 GO). Damit wird die Zahl der Kommunen, die sich im sog. Nothaushaltsrecht befinden drastisch  zurückgehen. Man darf gespannt sein, ob von den 137 Nothaushaltskommunen überhaupt eine einzige übrig bleibt. Haushaltskonsolidierung dürfte damit nicht unbedingt einfacher werden. Zitat eines Kämmereres:"Eines der wenigen Druckmittel gegenüber der Politik ist entfallen."

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12. Mai 2011 4 12 /05 /Mai /2011 10:08

§ 89 Abs. 2 der Gemeindeordnung von NRW erlaubt es den Gemeinden, sog. Kredite zur Liquiditätssicherung aufzunehmen. Früher nannte man das Kassenkredite. Kassenkredite sollten zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen dienen. Bisher gilt eine höchstzulässige Laufzeit von 5 Jahren. Der Zeithorizont von Kurzfristigkeit scheint jedoch flexibel zu sein. Denn nun  soll für die Hälfte der aufgenommen Kredite der Rahmen auf  bis zu zehn Jahre ausgeweitet werden. Das Innenministerium beabsichtigt, den Runderlass „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden“ entsprechend zu ändern. Man kann Zweifel haben, ob das das passende Signal zum Abbau der in NRW ohnehin schon weit überdurchschnittlichen Kassenkredite ist.

 

 

 

 

 

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9. Mai 2011 1 09 /05 /Mai /2011 10:07

Während über einen möglichen Austritt Griechenlands aus der Eurozone spekuliert wird, der Rettungsschirm über Portugal aufgespannt wird und Mexiko nach der Bonitätswarnung von Standard & Poor's für den Dollar das Vertrauen in die Währung seiner wichtigsten Handelspartners verloren hat und massiv Gold auf dem Weltmarkt aufkauft, ist es um das vergleichsweise kleine Thema der Rettung nordrhein-westfälischer Kommunen vor der Zahlungsunfähigkeit still geworden. Halt, wird der Kenner sagen, Kommunen können ja gar nicht zahlungsunfähig werden, weil sie unbegrenzt kreditwürdig sind. Und Atomkraftwerke sind sicher, die Laufzeiten können daher ohne weiteres verlängert werden, in arabischen Ländern gibt es höchsten fundamantalistische Umstürze aber keine Demokratiebewegung und wie beschrieb schon Bertholt Brecht das Schicksal des Schneiders von Ulm:

 

Der Schneider von Ulm
(Ulm 1592)

 

Bischof, ich kann fliegen“, 
Sagte der Schneider zum Bischof. 
„Pass auf, wie ich’s mach’!“ 
Und er stieg mit so ‘nen Dingen, 
Die aussahn wie Schwingen 
Auf das große, große Kirchendach. 
        Der Bischof ging weiter.
        „Das sind so lauter Lügen,
        Der Mensch ist kein Vogel,
        Es wird nie ein Mensch fliegen“, 
        Sagte der Bischof vom Schneider.

„Der Schneider ist verschieden“, 
Sagten die Leute dem Bischof.
„Es war eine Hatz. 
Seine Flügel sind zerspellet 
Und er lag zerschellet 
Auf dem harten, harten Kirchenplatz.“ 
        „Die Glocken sollen läuten,
        Es waren nichts als Lügen,
        Der Mensch ist kein Vogel,
        Es wird nie ein mensch fliegen“, 
        Sagte der Bischof den Leuten

 

Noch die vorige Landesregierung hat deshalb ein Gutachten bei den Professoren Lenk und Junkernheinrich über die Ausgestaltung eines Entschuldungsverfahrens für die überschuldeten Städte in Auftrag gegeben. Das Gutachten liegt seit Monaten vor. Soweit man hört, wird in Düsseldorf mit höchster Vertraulichkeit mit den kommunalen Spitzenverbänden über die praktische Umsetzung verhandelt. Noch vor der Sommerpause sollen jedoch Ergebnisse vorgelegt werden.

 

Wie man weiß, kann der Mensch bis heute nicht fliegen. Aber er hat Apparate gebaut, mit deren Hilfe er sich in die Lüfte und darüber hinaus erheben kann.

 

 

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11. April 2011 1 11 /04 /April /2011 09:27

Der kommunalpolitische Ausschuss des NRW-Landtags will den Kommunen künftig eine 10-jährige Frist zum Haushaltsausgleich einräumen. Nur wenn die Kommune in ihrer Planung  nicht nachweisen könne, dass sie innerhalb von 10 Jahren zum Haushaltsausgleich in der Lage ist, dürfe ihr künftig die Genehmigung ihres Haushaltssicherungskonzepts versagt werden (Neufassung des § 76 Abs. 2 GO NRW). Im Einzelfall sollen sogar noch längere Fristen möglich sein. So löblich das Grundanliegen ist, den Kommunen auch und gerade in der Haushaltskonsolidierung eigenverantwortliche Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen, so fragwürdig scheint der eingeschlagenen Weg zu sein. Das sog. Nothaushaltsrecht eignet sich nicht als Konsolidierungsinstrument. Es ersatzlos da facto abzuschaffen, könnte als falsches Signal missverstanden werden.

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