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25. Oktober 2013 5 25 /10 /Oktober /2013 10:23

"Durch vier Urteile vom 23.10.2013 (Aktenzeichen: 14 A 314 bis 317/13) hat der 14. Senat des Oberverwaltungsgerichts entschieden, dass die Beherbergungsabgabesatzung (Bettensteuersatzung) der Stadt Dortmund nichtig ist. Es hat damit Berufungen der Stadt Dortmund gegen Urteile zurückgewiesen, mit denen das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in erster Instanz den Klagen von drei Hoteliers und einer Campingplatzbetreiberin (Unternehmer) stattgegeben hatte. Die Unternehmer hatten gegen Steuerbescheide der Stadt Dortmund geklagt, mit denen für entgeltliche private Übernachtungen eine Beherbergungsabgabe festgesetzt worden war.

Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt: Die Erhebung einer Beherbergungsabgabe für entgeltliche private Übernachtungen sei zwar grundsätzlich möglich, nicht aber als Steuerschuld des Unternehmers, wie es die Dortmunder Satzung regele. Zwar dürfe nach dem einschlägigen nordrhein-westfälischen Landesrecht die Gemeinde durch Satzung bestimmen, wer Steuerschuldner sein solle. Sie müsse sich aber an die Grundentscheidungen des Kommunalabgabengesetzes halten, das nur erlaube, einen Steuerschuldner zu bestimmen, der in einer besonderen rechtlichen oder wirtschaftlichen Beziehung zum Steuergegenstand stehe oder einen maßgeblichen Beitrag zur Verwirklichung des Steuertatbestandes leiste. Das sei zwar beim Unternehmer für das Merkmal der Beherbergung der Fall, nicht aber für das steuerbegründende Merkmal, dass ein privater Zweck der Übernachtung vorliegen müsse, über den allein der Übernachtungsgast entscheide und von dem nur er Kenntnis habe. Für die so nur beschränkt gegebene Beziehung des Unternehmers zum Steuergegenstand erlaube das Kommunalabgabengesetz alleine, den Unternehmer zu verpflichten, die Steuer - wie dies auch beim Kurbeitrag geschehe - beim Gast als Steuerschuldner einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen (Steuerentrichtungspflicht).

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dagegen kann die Stadt Dortmund Beschwerde erheben, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet." (Pressemeldelung des Städte- und Gemeindebunds NRW)

Nachdem das OVG den Weg gewiesen hat, wie die  Einnahmequelle zu erschließen ist, werden die Räte in den betroffenen Städten zu entscheiden haben, ob sie diesen Weg gehen wollen.

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25. Oktober 2013 5 25 /10 /Oktober /2013 09:51

Heute mal ein bisschen Werbung in eigener Sache:

 

Zusammen mit dem Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen, Hans-Gerd von Lennep, habe ich einen  Leitfaden für die Ratsarbeit erstellt, der sich vor allem an Mandatsträger in Bezirksvertreteungen, Räten und Kreistage wendet. Das Buch wird im ersten Quartal 2014 erscheinen, also rechtzzeitig vor den nächsten Kommunalwahlen in NRW am 25. Mai nächsten Jahres. Es wird, wie heute üblich, ein Viel- und Frühbestellerrabatt gewährt.

 

 

Preis des Leitfadens, ca. 250 Seiten, bei:

 

1 bis 20 Exemplare 21,-- € je Stück

21 bis 40 Exemplare 19,-- € je Stück

ab 41 Exemplare 15,-- € je Stück

 

Für Frühbestellungen bis 31.12.2013 wird zusätzlich ein 10%-iger Rabatt gewährt.

 

Bestellungen bitte richten an:

Schaab & Co.

Velberter Str. 6

40227 Düsseldorf

 

Tel: 0211-977810

 

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16. Oktober 2013 3 16 /10 /Oktober /2013 10:06

Schon das Wort weckt unangenehme Assoziationen - zumindest bei allen Steuerzahlern. Nun also ein Kommunal-Soli für notleidende Kommunen in NRW. Reichere Gemeinden sollen den finanziell schwächeren, die vom Land bereits im Rahmen des Stärkungspaktgesetzes zusätzliches Geld bekommen, ab 2014 unter die Arme greifen. Dazu fand  gestern die Sachverständigenanhörung im Landtag statt. Das Echo war erwartungsgemäß überwiegend negativ. Worum geht es?  Es geht um die Finanzierung einer im erwähnten Stärkungspaktgesetz enthaltenen Finanzierungszusage an die besonders notleidenen Kommunen in NRW. Zwei Aspekte scheinen mir besonders erwähnenswert:

1. Es wird der Erfolg des gesamten Gesetzes bezweifelt und deshalb sei die Belastung für die zahlungspflichtigen Gemeinden nicht geeignet, die Finanzmisere der anderen Kommunen wirklich zu lösen. Träfe das zu, läge ein Verstoß gegen das verfassungsrechtlich anerkannte Übermaßverbot vor, wonach jede belastende Maßnahme geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein muss. Angesichts der Dimension der Überschuldung sind Zweifel an den Erfolgsaussichten in der Tat nicht unangebracht. Fairerweise muss man jedoch in Rechnung stellen, dass die Idee des Stärkungspaktgesetzes von Anfang an von mehreren Säulen getragen war, nämlich einer deutlichen Entlastung der Kommunen von Soziallasten durch den Bund (erst teilweise verwirklicht), zuätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt (verwirklicht), Eigenanstrengungen der Empfängerkommunen (Verwirklichung im Zuge der Umsetzung der Haushaltssanierungspläne bis zum Jahr 2021) und -last not least - der jetzt diskutierte Solidarbeitrag besonders finanzkräftiger Kommunen.

2. Bei der Ermittlung der Finanzkraft der zahlungspflichtigen Kommunen werden die landeseinheitlich festegelegten sog. fiktiven Steuerhebesätze zugrunde gelegt. Das heißt, nicht die tatsächlichen Steuereinnahmen werden als Berechnungsgrundlage herangezogen, sondern die Einnahmen, die theoretisch möglich wären, wenn die fiktiven Hebesätze angewandt werden würden. Die Stadt Monheim hat beispielweise erheblich niedrigere Hebesätze, soll aber jetzt soviel zahlen, als ob sie die höheren fiktiven Hebesätze anwenden würde. Mag diese Systematik im Rahmen des allgemeinen Finanzausgleichs noch sinnvoll sein, um eine negativen Steuerwettbewerb zu verhindern, sind Zweifel angebracht, ob diese Systemtik bei der Berechnung einer Sonderbelastung noch tragfähig ist.

 

Es wird spannend werden, wie diese Auseinandersetzung politisch und rechtlich weitergehen wird. Von amerikanischen Verhältnissen sind wir zwar noch weit entfernt, aber die Zahlungsunfähigkeit einzelner Städte ist durchaus kein nur theoretisch denkbares Szenario.

 

Siehe auch mein Artikel vom 21. August dieses Jahres.

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2. Oktober 2013 3 02 /10 /Oktober /2013 09:01

Aufregend, eine Karte zu ziehen! Ist es die zweite zu einem Kartenpaar oder etwa der Schwarze Peter? Nur keine Miene verziehen, nichts verraten, denn keiner will am Schluss der Schwarze Peter sein. So geht es bei dem beliebten Kartenspiel zu. So ähnlich läuft es zur Zeit in der deutschen Politik. Alle bringen sich in Position. Der Wähler hat die Karten verteilt. Es wäre nicht verwunderlich, wenn Angela Merkel insgeheim mit freundlicher Leidensmiene auf ein Scheitern der Sondierungsgespräche zusteuert. Schuld werden natürlich die anderen sein, denn wer will sich schon vorwerfen lassen, das Parteiinteresse über das Gemeinwohl zu stellen. Wem würden Neuwahlen nutzen, wenn die Regierungsbildung an der starren Haltung von SPD oder Grünen scheitert? Vor allem der FDP. Die käme nämlich mit Sicherheit wieder in den Bundestag und Frau Merkel hätte, vielleicht selbst etwas geschwächt, wieder einen Koalitionspartner zum weiterregieren.

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26. September 2013 4 26 /09 /September /2013 11:52

Lindner soll es nun richten. Außer ein bisschen Rethorik wären ein paar liberale Inhalte nicht schlecht. Dazu schrieb mir ein Leser meines Blogs:

"Ich würde Chr. Lindner empfehlen, K.-H. Flachs Buch "Noch eine Chance für die Liberalen" zu lesen und noch einmal die "Freiburger Thesen" zu studieren. U.a.sollte die "neue" F.D.P. auch das Thema "Trennung von Kirche und Staat" mutig wieder aufnehmen."

Na denn, Kubicki soll ja Lindners Stellvertreter werden. Der hat vielleicht noch ein vergilbetes Exemplar der im März 1972 bei rororo-akuell erschienen Freiburger Thesen im Keller. Karl-Hermann Flach veröffentlichte seine Streitschrift bei S. Fischer ein Jahr zuvor. Darin stehen viele kluge Sachen und bemerkenswerte Sätze, wie z. B. der:" Liberalismus bedeutet demgemäß nicht Freiheit und Würde einer Schicht, sondern Freiheit und Menschenwürde der größmöglichen Zahl. Freiheit und Gleichheit sind nicht nur Gegensätze, sondern bedingen einander."

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24. September 2013 2 24 /09 /September /2013 09:47

Die finanzielle Lage der meisten Kommunen in Deutschland ist trotz gestiegener Steuereinnahmen schlecht. Die Verschuldung steigt nach wie vor, auch wenn die laufenden Haushaltsdefizite rückläufig sind. Angesichts verfallender Infrastruktur wird dies auch für die Einwohnerinnen und Einwohner allmählich spürbar. Marode Schultoiletten und nur notdürftig geflickte Straßen sind nur die Spitze des Eisbergs. Jetzt hat sich die Bertelsmann-Stiftung mit einem Finanzreport zu Wort gemeldet (link). Leider sind die Zahlen nicht sehr aktuell. Erfasst wird der Zeitraum von 2007 bsi 2011.

Der Finanzreport empfiehlt, eine kommunale Schuldenbremse in den Kommunalverfassungenzu verankern. Damit würden die Kommunen verpflichtet, eigene Einnahmepotenziale voll auszuschöpfen. Dazu gehören vor allem die Steuern, deren Höhe die Kommunen selbst festlegen können, etwa Grund- und Gewerbesteuer. Den Vorschlag hatte bereits vor Jahren der Münsteraner Rechtsprofessor Janbernd Oebbecke gemacht. Dazu habe ich in meinem Blog bereits am 25. Febr. 2010 Stellung genommen. Die dort artikulierte Skepsis gilt auch für den Vorschlag einer kommunalen Schuldenbremse. Bereits heute gilt das Verbot der Überschuldung für Kommunen (z.B. § 75 Abs. 7 GO NRW).

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23. September 2013 1 23 /09 /September /2013 15:24

Zum ersten Mal in ihrer Geschichte ist die FDP gestern bei einer Bundestagswahl an der 5%-Hürde gescheitert.  Alt-Liberale wie Baum und Hirsch werden nach den Ursachen gefragt. Natürlich gibt es viele Gründe, die auch von den beiden erwähnt werden: Das schmale personelle Angebot, der Mangel an politischer Substanz, die Dominanz von Frau Merkel, nicht gehaltene Wahlversprechen, die AFD etc...

Erstaunlicherweise wird kaum erwähnt, dass der mit viel Geld aus bestimmten Teilen der Wirtschaft betriebene politische Kurswechsel der FDP Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre die Grundlage für die Agonie des Liberalismus von heute ist. Das Geld, mit dessen Hilfe z. B. die Jungen Liberalen als Gegenorganisation zu den linken Jungdemokraten aufgebaut wurden, war Gegenstand von Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung z. B. gegen Otto Graf Lambsdorff. Der Spiegel berichtete damals ausführlich (link zu Spiegelheft 22/88). Westerwelles Karriere wäre ohne die Aufbauhilfe nicht denkbar gewesen. Und damals schon kräftig mit dabei: Rainer Brüderle, eine der traurigsten Figuren, die die FDP aufzubieten hat.

Eigentlich hätte die FDP also schon bei den Bundestagswahlen am 6. März 1983 aus dem deutschen Bundestag fliegen müssen, nachdem sie am 1. Oktober 1982 mit der Unterstützung des konstruktiven Misstrauenvotums Helmut Schmidt zu Fall und Helmut Kohl zum Kanzler gemacht hatte.  Damals hätte noch eine Chance der Erneuerung bestanden. Schließlich waren damals noch Linksliberale Politiker-/innen greifbar, die glaubwürdig für einen Neuanfang hätten eintreten können ... , Hildegard Hamm-Brücher, Ralf Dahrendorf, Günter Verheugen, Ingrid Matthäus-Maier, Andreas von Schoeler, Helga Schuchardt, Friedrich Hölscher .... aber auch weniger prominente Köpfe wie der spätere Finanzvorstand von RWE Rolf Pohlig oder der Direktor der Stiftung Wissenschaft und Politik, Volker Perthes, oder der jetzige Chef der Stuttgarter Staatskanzlei Klaus-Peter Murawski oder, oder, oder. Einige Linksliberale wären vielleicht auch linksliberal geblieben wie z. B. Wolfgang Kubicki, der schon als Landesvorsitzender der Jungdemokraten wortgewaltig für  einen linken Kurs der Jungdemokraten stritt.

Ja, und auch Baum und Hirsch hätten sich nicht bis zur politischen Selbstverleugnung verbiegen müssen.

Tempi passati. Aber wie singt Tim Bendzko:  .... es kommt zurück, irgendwann.

Und dieses irgendwann war im Falle der FDP gestern.

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3. September 2013 2 03 /09 /September /2013 09:59

Oh, da hat Peer Steinbrück aber ein heißes Thema angesprochen. Wirklich? Dass die Versorgung der Beamten anders geregelt ist als bei allen anderen Arbeitnehmern, hat etwas mit deren Status zu tun. Wollte man wirklich etwas ändern, müsste man das Recht des öffentlichen Diensts grundlegend reformieren. Dazu gäbe es durchaus mehr Gründe als nur die Pensionen. Ein interessantes und nach wie vor aktuelles Gutachten aus dem Jahr 2003 von Prof. Dr. Udo Mayer (Universität Hamburg) zeigt plastisch auf, wie anachronistisch unser System ist und zu welchen Fehlentwicklungen es geführt hat. Hier ist der Link zu dem Gutachten. Populistisch über zu hohe Beamtenpensionen zu meckern bringt gar nichts und geht am Kern des Problems vorbei.

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22. August 2013 4 22 /08 /August /2013 15:33

Nach Monaten intensiver Arbeit ist das Standardwerk für die kommunalpolitische Praxis in NRW jetzt neu (in der 5. Auflage) erschienen. Es tut gut, das Druckwerk  mit seinen insgesamt 283 Seiten in den Händen zu halten. Es wäre schön, wenn außer Kommunalpolitikern und Verwaltungsmitarbeitern möglichst viele Journalisten von Lokalredaktionen das Buch nutzen würden. Man kann es direkt bei der SGK NRW bestellen. Es wird demnächst auch als E-Book erscheinen.

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21. August 2013 3 21 /08 /August /2013 10:29
Es ist mal wieder an der Zeit, das Thema Kommunalfinanzen zu behandeln. Das Land NRW hat seine Pläne zur Heranziehung besonders finanzstarker Kommunen zur ergänzenden Finanzierung des Stärkungspakts Stadtfinanzen veröffentlicht. Das musste jetzt irgendwann kommen, denn schließlich heißt es in § 2 Abs. 3 des Stärkungspaktgesetzes:

 

"Die Finanzierung der weiteren Komplementärmittel von 195 000 000 Euro ab dem Jahr 2014 bis zum Jahr 2020 erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetze."

 

Der Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2014 liegt nun vor und sieht vor, das die 61 finanzstärksten Gemeinden diese 195 Mio. EUR aufbringen sollen.

 

link

 

Das Erstaunliche ist wieder einmal die Aufregung, die die Meldung erzeugt. Zum einen ist allgemein bekannt, dass die Gesamtverschuldung der NRW-Kommunen trotz guter Konjunktur weiter gestiegen ist (allein die Kassenkredite=Überziehungskredite liegen bei ca. 24 Mrd. EUR) und dass es eine Reihe von Kommunen gibt, die es rein rechnerisch nicht schaffen können, aus eigener Kraft aus der Teufelsspirale heraus zu kommen.  Zum anderen weiß man auch, dass das Land NRW selbst hoch verschuldet ist, und einen Teil des Drucks gerne Richtung Berlin geben wird. Und deshalb stört es auch gar nicht, dass das Thema in die heiße Phase des Bundestagswahlkampfs platzt. Würde das Land schön brav alles allein finanzieren, kämen die Kommunalfinanzen in der Wahlkampfauseinandersetzung nicht vor.

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